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We Care

Zwei Worte, ein Versprechen

Jedes Unternehmen benötigt seine eigene, maßgeschneiderte Lösung. Wir glauben an Ihre Ideen und kümmern uns um deren Umsetzung. Wir sind zuverlässiger Partner für die unterschiedlichsten Branchen.

Als Marktführer im Bereich individueller Sicherheits- und Kommunikationslösungen verstehen wir Ihre Bedürfnisse und wissen sie umzusetzen – von der kompetenten Beratung über die fachgerechte Planung bis zur zuverlässigen Realisierung.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Verträge

    zwischen

    der Coler Systems GmbH, Willy-Brandt-Weg 29 in 48155 Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15689, vertreten durch die Geschäftsführer Julius Fabian Roberg und Michael Jüttner, USt-Identifikations-Nr.: DE303698409

    - im Folgenden „Anbieter“ -

    und den in der nachfolgenden Nr. 4

    - im Folgenden „Kunden“ -.
  2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Gegenüber Unternehmern (I. Nr.4 Abs. 2) gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte.
  3. Der Anbieter ist spezialisiert auf Komplettlösungen im Bereich der Sicherheitstechnik und Kommunikationstechnik. Inhalt eines Vertrages kann eine oder mehrere der nachfolgend genannten Leistungen des Anbieters sein:

    - Analyse
    - Beratung
    - Planung
    - Vermittlung
    - Verkauf (unter anderem über das Onlineportal www.coler-systems.de, sowie über Onlineportale im kundeneigenen Intranet)
    - Vermietung und Verleih
    - Lieferung
    - Installation
    - Inbetriebnahme
    - Service
    - Wartung
    - Inspektion
    - Reparatur / Instandsetzung
    - (technische und kaufmännische) Schulungsleistungen
  4. "Verbraucher" i.S.d. Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit dem Anbieter zu einem Zwecke in Geschäftsbeziehungen tritt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

    „Unternehmer“ i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit dem Anbieter in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Sofern Unternehmer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, kommen ihnen ebenfalls die für Verbraucher bestimmten Rechte zugute. Sie gelten als Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

    „Kunden“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  5. Abweichende Individualvereinbarungen müssen ausdrücklich vereinbart und vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsschluss
  1. Die Darstellung der Produkte und Leistungen des Anbieters in der Werbung, in Katalogen, in Preislisten, im Intranet, im Internet und bei sonstigen vorvertraglichen Auskünften der Mitarbeiter des Anbieters erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend, das heißt, sie binden den Anbieter noch nicht, sondern stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine entsprechende Bestellung aufzugeben. Erst die Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Kunden.
  2. Bei einer Bestellung über eines der Onlineportale, kann der Kunde aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

    Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Das in der Bestellung liegende Vertragsangebot kann der Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei ihm durch Abgabe einer Annahmeerklärung beispielsweise in Form einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Zusendung der Ware annehmen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

    Bestellungen von Lieferungen ins Ausland kann der Anbieter nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Der Mindestbestellwert kann den in den Onlineportalen zur Verfügung gestellten Preisinformationen entnommen werden.
  3. In anderen Fällen kann der Anbieter das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang beim Anbieter durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Kostenvoranschläge
  1. Es gelten die am Tag der Annahme gültigen Preislisten, sofern nicht zwischen den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Preislisten liegen in den Geschäftsräumen des Anbieters zur Einsichtnahme aus und werden dem Kunden bei Geschäften unter Abwesenden auf Wunsch in Textform übersandt. Soweit der Anbieter gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, Preisangaben macht, verstehen sich diese mangels einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern hingegen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer immer bereits in dem vom Anbieter angebotenen Preis enthalten.
  2. Bei Bestellungen über die Onlineportale sind die Preise für jedes einzelne Produkt jeweils online angegeben. Sämtliche Preisangaben in den Onlineportalen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, muss er dies durch Klicken des Buttons „Unternehmer“ mitteilen. Dann gilt der Preis, der in den Onlineportalen angegeben ist abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preisangaben in den Onlineportalen des Anbieters verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. In der Bestellmaske werden dem Kunden der Produktpreis und die von ihm zu tragenden, anfallenden Versandkosten angegeben. Des Weiteren wird bei Kunden, die angegeben haben Unternehmer zu sein, in der Bestellmaske angegeben, dass der Produktpreis abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten soll. Der Anbieter behält sich vor die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufgegenstands bzw. bei Übergabe des Produktes, der Werklohn bei Abnahme des Werkes zur Zahlung fällig. Im Fall der Nutzung der Onlineportale ist der gesamte Preis unter Berücksichtigung der zuletzt in der Bestellmaske angegebenen Positionen, unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Voraussetzungen und die Folgen des Zahlungsverzugs; insbesondere gerät der Kunde am Folgetag ohne Mahnung in Verzug, wenn für die Zahlung ein festes Datum vereinbart wurde und der Kunde an diesem Tag keine Zahlung leistet.
  4. Für Mindermengen und Eilversand berechnen wir Zuschläge. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Dem Kunden, der Verbraucher ist, werden diese Kosten vor Vertragsschluss mitgeteilt.
  5. Im Fall der Bestellung über ein Onlineportal hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten:

    - Kreditkarte
    - auf Rechnung (für Neukunden nur bis zu einem Bestellwert von 100,00 €)
    - bar
    - im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens durch Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats (falls der Kunde Unternehmer ist) bzw. eines SEPA-Basislastschriftmandats (falls der Kunde Verbraucher ist); im Falle eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vereinbaren die Parteien, dass die für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum zu erfolgen hat. Der Kunde sichert zu, für Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Anbieter verursacht wurde.
  6. In anderen Fällen (nicht über ein Onlineportal) hat der Kunde neben den oben genannten Zahlungsarten zusätzlich die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten:

    - bar
    - auf Rechnung ohne Beschränkung für Neukunden
  7. Verbindliche Preisvereinbarungen für Werkleistungen, insbesondere für Einbau- und Reparaturarbeiten, setzen einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus, in dem Arbeits- und Ersatzteilpreise sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sind. An den Kostenvoranschlag ist der Anbieter drei Wochen ab Abgabe seiner Erklärung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden gegenüber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten mit der Auftragsrechnung verrechnet.
  8. Bei Aufträgen, deren Gesamtsumme EUR 5.000,-- übersteigt, ist der Anbieter berechtigt, eine der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend angemessene Teilzahlung als Vorauszahlung sofort zu verlangen, sofern erhebliche Aufwendungen wie z. B. durch Materialbeschaffung erforderlich sind.
  9. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  10. Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten gegenüber Unternehmern die Preise des Anbieters ab Werk.
  11. Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung von Austauschteilen, Altteilepfand
  1. Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die vorherige oder gleichzeitige Anlieferung gleichartiger oder reparaturfähiger Altteile. Die Altteile müssen dabei so beschaffen sein, dass sie den Altteiletauschbedingungen der jeweiligen Hersteller entsprechen, zumindest aber keine außergewöhnlichen Verschleiß- oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sowie komplett und nicht zerlegt angeliefert werden.
  2. Liegt dem Anbieter ein Altteil bei Lieferung des Tauschteils nicht vor, berechnet er ein festgelegtes Altteilpfand gemäß Vorlieferantenempfehlung. Den jeweiligen Pfandbetrag schreibt der Anbieter bei Rückgabe des Altteils in voller Höhe gut, sofern das Altteil sich im Zustand der unter IV.1. genannten Bedingungen befindet. Entspricht ein Altteil nicht diesen Bedingungen, erfolgt keine oder nur eine teilweise Gutschrift des Pfandbetrages. Erhält der Anbieter ein ausstehendes Altteil nicht binnen 12 Monaten ab Ausstellung des Pfandgutscheins, so verfällt der Pfandbetrag. Die Versandkosten für den Altteilversand sind vom Kunden zu tragen.
V. Lieferung, Fertigstellung und Versand, Rückgabe
  1. Liefertermine, Fertigstellungstermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart oder zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Soweit technische Fragen vor Ausführung des Auftrags mit dem Kunden zu klären oder andere Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen sind, verschieben sich auch fest vereinbarte Fristen bzw. Termine betreffend die Erbringung der Leistung des Anbieters in dem Maß, in dem der Kunde nicht auf klärungsbedürftige Fragen des Anbieters reagiert bzw. nicht in der ihm obliegenden Weise mitwirkt. Die vom Anbieter angegebenen Liefer-/Fertigstellungsfristen beginnen grundsätzlich mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Eingang einer ggf. nach Ziff. III. 8. vereinbarten Vorauszahlung bzw. der vollständigen Erfüllung der vorbezeichneten Mitwirkungspflichten des Kunden.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Anbieters. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung rechtzeitig informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  3. In zumutbarem Umfang ist der Anbieter zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Wird der Anbieter aufgrund eines Umstandes, den er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache oder das Werk zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet er nach Maßgabe der Ziff. VII dieser AGB.
  5. Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache oder das Werk zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Anbieter, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

    Im Fall von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen und andere Leistungshindernisse, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind bzw. für ihn nicht vorhersehbar waren, die nicht nur vorübergehend sind und die vom Anbieter nicht mit zumutbaren Aufwendungen zu überwinden sind, steht dem Anbieter zudem ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass er den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und ihm die bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  6. Der Kunde ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werks verpflichtet.
  7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind. Sofern der Anbieter oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
  8. Warenrückgaben bedürfen dann, wenn kein Rechtsgrund für sie vorliegt (ein solcher wäre z.B. Gewährleistung, Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung), der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Dem Kunden können bei dieser kulanzweisen Rücknahme angemessene Bearbeitungskosten berechnet werden, die der Anbieter ihm vor Rücknahme bekannt gibt.
VI. Gefahrübergang und Transport
  1. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Anbieters überlassen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit Übergabe an ihn, beim Versendungskauf mit Übergabe der Kaufsache an die den Transport ausführende Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers des Anbieters an den Kunden über. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit den eigenen Transportmitteln des Anbieters erfolgt.

    Beim Werkvertrag geht die Gefahr bei Abnahme auf den Kunden über.
  3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, stehen dem Anbieter die gesetzlichen Rechte gegen ihn zu. Insbesondere sind beim Anbieter anfallende, objektiv erforderliche Mehraufwendungen (z. B. Aufbewahrung und Erhaltung des Liefergegenstandes) vom Kunden zu ersetzen. Hat der Kunde den Annahmeverzug zu vertreten, hat er zudem die dem Anbieter entstehenden sonstigen Schäden zu ersetzen. Den Anbieter trifft während des Annahmeverzugs nur die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit betreffend den Leistungsgegenstand.
  4. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes bei Werkleistungen, insbesondere Einbauten und Reparaturen, erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, im Betrieb des Anbieters. Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung - bei Reparaturen, die an einem Arbeitstag ausgeführt werden, innerhalb von zwei Tagen - ab, hat er die dem Anbieter entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.
  5. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen - soweit der Anbieter nicht den Transport als eigene Verpflichtung übernommen hat - nur auf schriftliche Anweisung des Kunden und gegen gesonderte Berechnung.
VII. Mängelgewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelgewährleistung, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

  1. Die Verjährungsfrist für Mängel der Kaufsache beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt; die Verjährungsfrist im Fall des Unternehmerrückgriffs (§ 479 BGB) bleibt davon unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Sache.
  2. Beim Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Sache. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Eine Sachmängelhaftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für grobes Verschulden bleibt unberührt.
  3. Die Verjährungsfrist für Verträge, die nicht die Herstellung, Wartung oder Installation von technischen Anlage zum Vertragsgegenstand haben, beträgt ein Jahr ab Abnahme des Werkes. Für sonstige Werke gelten die Verjährungsristen.
  4. Die Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung sind vorrangig auf Nacherfüllung, d. h. auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, gerichtet. Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beim Kaufvertrag zu, während es beim Werkvertrag dem Anbieter zusteht. Ist der Kunde Unternehmer, hat stets der Anbieter das Wahlrecht.

    Der Anbieter ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Anbieters.
  5. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Regeln – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Im Fall der Nacherfüllung ist der Anbieter verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Kaufverträgen mit Unternehmern zählen dazu nicht die Kosten des Ein- und Ausbaus, wenn die mangelhafte Sache nach Lieferung in eine andere Sache eingebaut bzw. in anderer Weise mit ihr verbunden wurde, es sei denn, dass die Regeln des Unternehmerrückgriffs gem. §§ 478 f. BGB Anwendung finden oder der Anbieter die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zu vertreten hat.
  6. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Mängelansprüche bestehen in diesem Zusammenhang insbesondere nicht:

    - bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
    - bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
    - bei natürlicher Abnutzung/ Verschleiß
    - bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung (z.B. bei Motorsportveranstaltungen) entstehen
    - bei Einsatz von ungeeigneten Betriebsmitteln
    - bei mangelhaftem Einbau
    - oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

    Bei Werkverträgen haftet der Anbieter ferner nicht für Mängel, die in einer fehlerhaften, vom Kunden gestellten Sache oder in der Fehlerhaftigkeit der zu dieser Sache gehörenden Montageanleitung, die nicht vom Anbieter erstellt oder verkauft wurde, begründet sind, soweit die Montage durch den Anbieter fachkundig durchgeführt wurde.

    Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der vom Anbieter gelieferten Ware oder an anderen Erzeugnissen mit Auswirkungen auf die vom Anbieter gelieferte Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die vom Anbieter gelieferte Ware darf nur durch Fachpersonal eingebaut werden.
  7. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen und dem Anbieter offene Mängel unverzüglich mitzuteilen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel, die sich erst später zeigen, sind dem Anbieter ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, verliert er seine Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter. Insbesondere ist die Ware eingehend auf Transportschäden zu untersuchen, und diese sind dem Anbieter so schnell wie möglich mitzuteilen. Werden sie schon bei Ablieferung erkannt, ist zudem – zusätzlich zur Meldung gem. § 377 HGB an den Anbieter und ohne Auswirkung auf dessen Rechtsfolgen – dem Frachtführer vor Ort Meldung durch den Kunden zu machen.

    Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher und andere Nicht-Kaufleute.
VIII. Haftung für Schäden
  1. Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Soweit eine Schadensersatzhaftung dem Anbieter gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  3. Die Haftung im Falle des dem Anbieter zurechenbaren leicht fahrlässigen Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt, vorausgesetzt der Kunde kann glaubhaft machen, dass ihm durch den Verzug ein Schaden nachweisbar entstanden ist.
  4. Die Auswahl des für seine speziellen Zwecke passenden Ersatzteils bei Kaufverträgen obliegt allein dem Kunden. Eine Beratung durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt diesbezüglich grundsätzlich nicht. Werden ausnahmsweise konkrete Kaufempfehlungen im Rahmen eines Verkaufsgespräches durch den Anbieter gegeben, was der Kunde nachzuweisen hat, haftet der Anbieter für Folgeschäden des Kunden, die sich aus der Verwendung dieses Ersatzteils ergeben, nur dann, wenn es sich um schuldhafte Falschangaben handelte und sofern und soweit der Schaden auf diesen beruht. An einem solchen Verschulden fehlt es insbesondere dann, wenn die Angaben des Anbieters auf falschen Vorgaben des Kunden beruhen oder die Auskunft des Anbieters aus einer aktuellen, branchenüblich verwendeten Datenbank eines dritten Anbieters (z.B. Tecdoc) korrekt ermittelt wird, dort aber falsch hinterlegt ist. Ist der Kunde eine Fachwerkstatt oder beauftragt er eine solche mit dem Einbau des vom Anbieter so ermittelten und gelieferten Ersatzteils oder verfügt er über sonstiges einschlägiges Fachwissen, hat er die Angaben des Anbieters eigenverantwortlich zu überprüfen und vor Einbau oder Weiterverkauf des Ersatzteils sicherzustellen, dass dieses für den von ihm bei dem Anbieter angegebenen Verwendungszweck tatsächlich geeignet ist. Unterlässt der Kunde dies, trifft ihn ein entsprechendes Mitverschulden an etwaigen Folgeschäden bis hin zu einem alleinigen Verschulden.
IX. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Anbieter das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt das Folgende:

    a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die den Anbieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, behält sich der Anbieter das Eigentum an allen gelieferten Kaufgegenständen vor. Bei Zahlung per Scheck/Wechsel verlängert sich der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks/Wechsels.

    b) Der Kunde ist berechtigt, den gelieferten Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Anbieters tritt er dem Anbieter aber bereits jetzt sicherungshalber sämtliche Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung, jedoch auf die Rechnung des Anbieters, ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet er sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

    c) Im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände umgebildet, verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden und (untrennbar) vermischt werden. An den dadurch hergestellten Sachen erwirbt der Anbieter unmittelbar Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten/ (untrennbar) vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung / Vermischung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die zuvor beschriebene Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Anbieter.

    d) Die im Eigentum oder Miteigentum des Anbieters stehenden Sachen sind sicher und sachgemäß aufzubewahren und gegen Diebstahl, Feuer oder sonstige Gefahren zu versichern. Über sie darf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügt werden, insbesondere dürfen sie nur dann veräußert werden, wenn, falls nicht bar bezahlt wird, das Eigentum auch den Abnehmern gegenüber vorbehalten wird und ihnen die in diesem Abschnitt enthaltenen Verpflichtungen auferlegt werden.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Sachen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn dem Anbieter eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird und dadurch seine Ansprüche gefährdet werden. In diesen Fällen kann der Anbieter die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Sachen und zur Einziehung der an ihn abgetretenen Geldforderungen widerrufen und die Forderung selbst einziehen.

    In der Geltendmachung des Herausgabeverlangens des Anbieters liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Anbieter ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Kosten der Intervention des Anbieters zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
X. Pfandrecht
  1. Beim Werkvertrag, insbesondere bei Einbau- und Instandsetzungsarbeiten, steht dem Anbieter wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
  2. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung mit Nachfristsetzung an die letzte, dem Anbieter bekannte Anschrift des Kunden.
XI. Schulungsleistungen
  1. a) Den Kunden werden sowohl technische als auch kaufmännische Schulungen angeboten. Es gibt diese Schulungen in Form von Tages- oder Abendkurse. Die Tagesschulungen beginnen in der Regel um 8:30 Uhr, die Abendschulungen um 18:30 Uhr. Die genauen Anfangszeiten der Seminare erhält der Kunde mit seiner Einladung.

    b) Um einen optimalen Seminarerfolg zu gewährleisten, behält sich der Anbieter vor, die Teilnahmerzahlen zu begrenzen. Sollten sich mehrere Teilnehmer zum selben Termin anmelden, wird der Anbieter nach Rücksprache mit dem Kunden, dessen Teilnahme ggf. auf einen anderen Termin verlegen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen. Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Schulungsbeginn.

    c) Die Anmeldung zur Schulung ist verbindlich, sobald sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wird.

    d) Der Anbieter behält sich den Wechsel von Referenten und/ oder eine Änderung im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, aus terminlichen Gründen vereinbarte Schulungstermine zu verlegen.
  2. Die vom Anbieter dem Kunden ausgehändigte Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise –ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
  3. In den angegebenen Gebühren sind enthalten: Seminarunterlagen, Imbiss und Getränke. Die Entscheidung bezüglich des Umfangs und der Art und Weise dieser Bereitstellung obliegt allein dem Anbieter. Auf Wunsch des Kunden versucht der Anbieter gerne unverbindlich Übernachtungsmöglichkeiten zu vermitteln.
  4. a) Begründete Schulungsabmeldungen des Kunden kann der Anbieter bis zum 8. Werktag vor Beginn der Schulung kostenfrei berücksichtigen.

    b) Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen berechnet der Anbieter dem Kunden 30% der jeweiligen Kursgebühr. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis offen, dass dem Anbieter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

    c) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Kündigung der Teilnahme hat gegenüber dem Anbieter zu erfolgen. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
  5. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Anbieters.
  6. Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnahmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, welche von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte bzw. bereits begonnene Schulungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle erstattet.
XII. Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche ihm übermittelte, personenbezogene Daten des Kunden als Mittel für die Erfüllung des Geschäftszweckes gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und aller weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erheben, elektronisch zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist.

XIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
  1. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ausschließlicher Gerichtsstand der Ort unseres Hauptsitzes (Münster/Westf.). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIV. Teilnichtigkeit - Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

XV. Beschwerdeverfahren

Wir sind zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet und nehmen hieran nicht teil.

XVI. Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (…) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular


Stand: 16.01.2023

Stand: 16.01.2023